Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen auf der Homepage der Stadt Steinheim.
Zusätzlich erfolgen Auslegungen auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.
Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:
41. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Kernstadt Steinheim
Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung im Rahmen der 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Steinheim werden gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 auf der Homepage der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.
Veröffentlichungsplan zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung des Raiffeisenmarktes in Steinheim
Schalltechnische Untersuchung Umbau Raiffeisenmarkt Steinheim
Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden bei der frühzeitige Beteiligung
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden bei der Offenlage
Stellungnahme LWL Bielefeld vom 03.07.2025
Stellungnahme LWL Bielefeld vom 14.10.2025
Stellungnahme Kreis Höxter vom 31.07.2025
Stellungnahme Kreis Höxter vom 28.10.2025
Stellungnahme GASCADE vom 22.07.2025
Stellungnahme Avacon vom 24.06.2025
Stellungnahme Telekom vom 09.07.2025
Stellungnahme Telekom -Plan- vom 24.06.2025
Stellungnahme Telekom vom 20.10.2025
Stellungnahme Telekom -Plan- vom 20.10.2025
Diese Offenlage wird aus formellen Gründen wiederholt, da nicht auf die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt¬bezogenen Stellungnahmen hingewiesen wurde.
Hinweise:
Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.
Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 34 »Raiffeisen«
Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Raiffeisen“ der Stadt Steinheim werden gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 08.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026 auf der Internetseite der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.
Offenlage 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 34
Begründung mit textliche Festsetzungen, Hinweisen und Umweltbericht
Abwägung frühzeitige Beteiligung
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden zur Offenlage
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung
Stellungnahme LWL Bielefeld vom 03.07.2025
Stellungnahme LWL Bielefeld vom 14.10.2025
Stellungnahme Kreis Höxter vom 31.07.2025
Stellungnahme Kreis Höxter vom 28.10.2025
Stellungnahme GASCADE vom 22.07.2025
Stellungnahme Avacon vom 24.06.2025
Stellungnahme Telekom vom 09.07.2025
Stellungnahme Telekom -Plan- vom 24.06.2025
Stellungnahme Telekom vom 20.10.2025
Stellungnahme Telekom -Plan- vom 20.10.2025
Diese Offenlage wird aus formellen Gründen wiederholt, da nicht auf die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt¬bezogenen Stellungnahmen hingewiesen wurde.
Hinweise:
Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.
Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.