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EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Gewerbezentralregister

Beschreibung

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Der Antragsteller muss mit Hauptwohnsitz bei der Stadt Steinheim gemeldet sein. Wird die Auskunft für einen Betrieb beantragt, muss der Sitz des Betriebes in Steinheim angemeldet sein.
Die Ausstellung der Registerauskunft durch den Generalbundesanwalt dauert ca. 10-14 Tage.

Gebühren

13

Benötigte Unterlagen

  • persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (gültiger BPA)
  • der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur an den Antragsteller oder an eine Behörde gesandt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 150 GewO

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr