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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Dafür sollen Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Betriebe im In- und Ausland vereinfacht werden.

Zur Umsetzung der EU-DLR wurden einheitliche Ansprechpartner eingerichtet, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, persönlich, postalisch oder vollständig elektronisch abgewickelt werden können.

Hier können Sie mit dem “einheitlichen Ansprechpartner“ für Nordrhein-Westfalen Kontakt aufnehmen oder sich über die elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren informieren.

Sie können sich auch weiterhin mit Ihrem Anliegen direkt, wie bisher, an die für Gewerbeangelegenheiten zuständige Stellen wenden:

Bürgerbüro

Marktstraße 2
32839 Steinheim

Sie können alle Verfahren und Formalitäten zu den oben aufgeführten Angelegenheiten mit der Stadt Steinheim auch in elektronischer Form  (im nächsten Fenster bitte auf "eMeldung" klicken) abwickeln.