Gestattung
Beschreibung
Erteilung von befristeten Gaststättenerlaubnissen nach § 12 GastG (für zeitlich begrenzte Veranstaltungen)
Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss eine "Gestattung" einholen. Ein besonderer Anlass im Sinne der gesetzlichen Regelungen sind kurzfristige Ereignisse, wie z B. Volksfeste, Schützenfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften oder Werbeveranstaltungen. Eine Gestattung kommt nur in Betracht, wenn der geplante Gaststättenbetrieb im Normalfall nach dem Gaststättengesetz erlaubnisbedürftig wäre.
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Gebühren
Benötigte Unterlagen
- schriftl. Antrag mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
- Sondernutzungserlaubnisse (Verkehrsabteilung, Ordnungsverwaltung)
- Überlassungsabkommen
Rechtsgrundlagen
§12 Gaststättengesetz
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr