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Gefährliche Hunde (Haltung)

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen sind bestimmte Hunde gesondert anzumelden. Dabei sind weitere Unterlagen vorzulegen.

Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen:

  1. großen Hunden (§ 11 Abs. 1 Landeshundegesetz)
    Große Hunde wiegen mehr als 40 kg oder haben eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm
  2. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 Landeshundegesetz)
    Hier ist im Gesetz eine abschließende Aufzählung der Rassen, für die besondere Angaben zu machen sind, hinterlegt. Zu diesen Rassen gehören Alano, Bulldogen, Mastiffs, Mastinos, Rottweiler, Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Tosa Inu. Hierbei sind auch Kreuzungen untereinander oder mit anderemn Hunden anzugeben.
  3. gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz)
    Hierzu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und alle Hunde, bei denen im Einzelfall bei der Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt eine Gefährlichkeit festgestellt wurde.

Gebühren

Die Anmeldung kostet 25 €.

Benötigte Unterlagen

Führungszeugnis

Versicherungsnachweise

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz