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Zahlen und Fakten

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Feuerwerksgenehmigung

Beschreibung

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an anderen Tagen als Sylvester bedarf einer Genehmigung.

Hier können Sie die Dienstleistung elektronisch beantragen>>

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Je nach Größe des Feuerwerks sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr