Feuerwerksgenehmigung
Beschreibung
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an anderen Tagen als Sylvester bedarf einer Genehmigung.
Hier können Sie die Dienstleistung elektronisch beantragen>>
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Je nach Größe des Feuerwerks sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr