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Familienpass

Beschreibung

Ausstellung eines Familienpasses bei

  • Familien (auch Alleinerziehende) mit Hauptwohnsitz in Steinheim mit mindestens drei Kindern
  • Familien (auch Alleinerziehende) mit Hauptwohnung in Steinheim und mit mindestens 1 Kind, sofern sie Empfänger von
    a) Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch oder
    b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch sind
  • Familien (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem behinderten Kind (Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz mindestens 50 %).

Als Kinder im Sinne dieser Richtlinien gelten dabei Kinder, Schüler und Jugendliche, die

  1. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  2. sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden,
  3. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
    • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder
    • bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind und für die ein Anspruch auf Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht,
  4. einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Der Hauptwohnsitz muss sich in Steinheim befinden.

Der Antrag ist im Bürgerbüro auf dem vorgeschriebenen Formular zu stellen. Der Familienpass ist maximal für 2 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.

Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:

  • Reduzierung der Eintrittspreise bei städtischen Veranstaltungen oder im städtischen Freibad (nur bei Einzel- und Blockkarten) um 50 %
  • Zuschüsse zu Klassenfahrten
  • Zuschuss zum Eigenanteil für Schule von 8 bis 13 Uhr
  • Fahrtkostenzuschuss zum Kindergarten bei Ortschaften ohne Kindergarten
  • Gebührenbefreiung bei der Ausstellung von Kinderausweisen und Geburtsurkunden

Gebühren

kostenfrei

Benötigte Unterlagen

  • Stammbuch oder Ausweise
  • Aktueller Arbeitslosengeldbescheid
  • aktuelle Sozialhilfebescheid
  • Schwerbehindertenausweis

Rechtsgrundlagen

Anträge:

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montags:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Dienstags:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:  07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr