Familienpass
Beschreibung
Ausstellung eines Familienpasses bei
- Familien (auch Alleinerziehende) mit Hauptwohnsitz in Steinheim mit mindestens drei Kindern
- Familien (auch Alleinerziehende) mit Hauptwohnung in Steinheim und mit mindestens 1 Kind, sofern sie Empfänger von
a) Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch oder
b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch sind - Familien (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem behinderten Kind (Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz mindestens 50 %).
Als Kinder im Sinne dieser Richtlinien gelten dabei Kinder, Schüler und Jugendliche, die
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden,
- das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder
• bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind und für die ein Anspruch auf Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht, - einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Der Hauptwohnsitz muss sich in Steinheim befinden.
Der Antrag ist im Bürgerbüro auf dem vorgeschriebenen Formular zu stellen. Der Familienpass ist maximal für 2 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:
- Reduzierung der Eintrittspreise bei städtischen Veranstaltungen oder im städtischen Freibad (nur bei Einzel- und Blockkarten) um 50 %
- Zuschüsse zu Klassenfahrten
- Zuschuss zum Eigenanteil für Schule von 8 bis 13 Uhr
- Fahrtkostenzuschuss zum Kindergarten bei Ortschaften ohne Kindergarten
- Gebührenbefreiung bei der Ausstellung von Kinderausweisen und Geburtsurkunden
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Stammbuch oder Ausweise
- Aktueller Arbeitslosengeldbescheid
- aktuelle Sozialhilfebescheid
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen
Richtlinien Familienpass
Anträge:
Digitaler Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses>>
Digitaler Antrag Zuschuss zur Klassenfahrt aus dem Familienpass>>
Digitaler Antrag auf Erstattung Eigenanteil für Schule 8-13 Uhr aus dem Familienpass>>
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr