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Stadtführung

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Gewerbemeldung

Beschreibung

Gewerbeanmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss diese gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Die Anmeldung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Hier können Sie Ihr Gewerbe digital anmelden>>

 

Gewerbeabmeldung

Eine Anzeige muß nur erfolgen, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird.
Besonderheiten:
  • Abmeldung auch wenn der Inhaber wechselt, Betrieb aber weitergeführt wird.
  • Bei Verpachtung muss der als Inhaber ausscheidende Verpächter abmelden.
  • Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt hier abmelden
  • Bei teilweiser Aufgabe des Betriebes nur abmelden, wenn dabei gleichzeitig eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle vollständig aufgegeben wird.
  • Abmeldung des Gewerbes kann in Ausnahmefällen auch von Amts wegen vorgenommen werden, wenn von der Aufgabe des Betriebes Kenntnis erlangt wird.

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Gewerbeummeldung

  • Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches der Behörde
  • ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes
  • eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbetreibenden der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind

ist unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes anzuzeigen.

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Gebühren

26 Euro für natürliche Personen

33 Euro für juristische Personen, zzgl. 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

bei Gewerbean- oder ummeldung

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Vordruck
  • Personalausweis/Reisepass
  • eventuell schriftliche Vollmacht bei Bevollmächtigten
  • bei Personengesellschaften oder juristischen Personen können weitere Unterlagen erforderlich sein

Rechtsgrundlagen

§ 14 GewO 

 

Infocenter Gewerbeanmeldung NRW

Umfassende Informationen zu den Fragen:
- was ist ein Gewerbe,
- wann muss ich ein Gewerbe anmelden,
- wo muss ich ein Gewerbe anmelden u. s. w.,
erhalten Sie im Infocenter Gewerbeanmeldung NRW.

 

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montags:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Dienstags:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:  07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr