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Gewährung von Leistungen an Asylbewerber

Beschreibung

Gewährung von Leistungen an Asylbewerber und geduldete Ausländer

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls und dem ausländerrechtlichen Status. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter. Erstantragsteller sind zunächst grundsätzlich wegen der Feststellung des ausländerrechtlichen Status an das Sachgebiet "Ausländerangelegenheiten" beim Kreis Höxter zu verweisen. Leistungen werden als physisches Existenzminimum (Wertgutscheine) und als soziokulturelles Existenzminimum (Geldleistungen, Taschengeld) gewährt.


Gebühren

Keine allgemeine Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X, aber nur in wenigen Ausnahmen werden Gebühren geltend gemacht (z.B. in Widerspruchsverfahren), die Gebührenfestsetzung liegt dabei im Ermessen des Sachbearbeiters

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr