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Stadtführung

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Geldspielgeräte

Beschreibung

Gewerbetreibende, die im Besitz einer Aufstellerlaubnis sind und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, bedürfen der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes durch die zuständige Gemeinde.

Die Bestätigung gilt immer für eine bestimmte Person und für eine bestimmte Räumlichkeit. Sofern die Räumlichkeiten umgebaut werden oder weitere hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Hier kann die Dienstleistung elektonisch beantragt werden>>

Gebühren

30,-- € bis 600,-- €

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes
  • Gewerbeanmeldung


Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr