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Bildungs- und Teilhabegesetz

Beschreibung

Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche  aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf diese neue Hilfen, wenn ihre Eltern folgende Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, umgangssprachlich auch Hartz IV-Leistungen gennant)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KIZ)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII-Leistungen)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn es sich um sogenannte Analogberechtigte handelt (§ 2 Abs. 1 AsylbLG).

Sind die Eltern im Leistungsbezug, können sie für folgende Bedarfe ihrer Kinder ergänzende Hilfen in Anspruch nehmen:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten werden übernommen.
  • Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und die jünger als 25 Jahre sind, erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 01. August eines Jahres 70 Euro und zum 01. Februar 30 Euro. Beim Bezug einer Ausbildungsvergütung besteht kein Anspruch. Dieser Schulbedarf wird bei den Schülern, deren Eltern im SGB II-Bezug sind und die Leistungen vom Jobcenter erhalten, ohne Antrag im Rahmen der Leistungsbewilligung gewährt. Alle anderen o.g. Leistungsberechtigten bekommen diese Leistung auf Antrag, der beim Kreis Höxter zu stellen ist.
  • Schülerbeförderung
    in Nordrhein-Westfalen werden Schülerfahrkosten grundsätzlich nach der Schülerfahrkostenverordnung erstattet. Eine Erstattung von Aufwendungen über das Bildungs- und Teilhabepaket kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.
  • Lernförderung
    Wenn in der Schule keine entsprechende schulische Fördermöglichkeit vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung gewährt werden, um einem Schüler zu ermöglichen, das Klassenziel zu erreichen.
  • Mittagsverpflegung
    Wird in der Schule ein gemeinsames Mittagessen angeboten, können die Schüler einen Zuschuss zum Mittagessen erhalten. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Mittagessen. Die Abrechnung mit den Leistungsberechtigten erfolgt derzeit auf der Basis einer Kostenerstattung.
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
    Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird ein Betrag in Höhe von 10 Euro monatlich an den Anbieter erbracht. Diese Leistung kann individuell z.B. für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musikunterricht oder zur Teilnahme an Ferienfreizeiten eingesetzt werden.

Antragsformulare und nähere Informationen

Die Leistungen müssen beantragt werden. Antragsformular können im Internet unter www.kreis-hoexter.de heruntergeladen werden oder bei den Sachbearbeitern angefordert werden. Die Homepage des Kreises Höxter gibt unter Bildungs- und Teilhabepaket weitere Informationen.

Gebühren

Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides (z. B. Wohngeld, SGB II, etc.)
  • Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Schule über Art, Dauer und Kosten der Klassenfahrt
  • Bestätigung der Schule, dass innerhab der Schule eine entsprechende Lernförderung nicht angeboten wird und die Versetzung gefährdet ist.
  • Bestätigung des jeweiligen Anbieters über die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen
  • Bestätigung des jeweiligen Anbieters über die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der zuständige Leistungsträger vor.

Rechtsgrundlagen

SGB II, SGB XII