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Datum: 25.11.2025

Ehrung der Stadt Steinheim für Erfolge im Jahr 2025

Auf Grundlage der Richtlinie über Ehrungen durch die Stadt Steinheim werden hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Forschung, der Musik und des Sports anerkannt und erfolgreiche Einzel- und Mannschaftssportler und Musik treibende Vereine/Gruppen geehrt.

Besondere Leistungen können die Erringung eines Preises auf Landes- oder Bundesebene durch Teilnehmer der Wettbewerbe „Jugend forscht“ und „Jugend musiziert“, vordere Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften, Ranglistenturnieren auf Landes- und Bundesebene oder sonstige außergewöhnliche sportliche Leistungen sein.

Das Wappen der Stadt Steinheim besteht aus einer roten Stadtmauer mit Zinnen und einem gelben Tor. Weiterhin sind drei Türme abgebildet, wobei der mittlere größer als die beiden äußeren Türme ist. Die kleineren Türme haben ein Fenster, der größere Turm drei Fenster.Die Schulen und die Vereine in der Stadt Steinheim wurden angeschrieben und gebeten, der Stadtverwaltung Personen bzw. Gruppen zu nennen, die durch ihre Leistungen im Jahr 2025 für eine Ehrung gemäß den Richtlinien in Frage kommen.

Da nicht auszuschließen ist, dass auch Steinheimer Sportler oder andere Steinheimer Einwohner, die keinem Steinheimer Verein angehören oder eine Steinheimer Schule besuchen, aufgrund ihrer Leistungen für eine Ehrung gemäß oben genannten Richtlinien in Frage kommen, wird darum gebeten, diese Person/en oder Gruppe/n der Stadtverwaltung bis zum 31. Januar 2026 bekanntzugeben. Nachweise zu den errungenen Erfolgen (z.B. Urkunden) sollten der Meldung in Kopie beigefügt werden.