Adoption
Beschreibung
Die Adoptionsvermittlung hat das Ziel, für diese Kinder geeignete Familien zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen.
Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und als eheliches Kind in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird.
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Gebühren
Es fallen Gebühren an für
- die notarielle Einwilligungserklärung der leiblichen Eltern gem. § 1750 BGB
- für die notarielle Beurkundung des Antrags gem. § 1752 BGB.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- ggf. Scheidungsurkunde
- ärztliche Bescheinigung der Bewerber
- Führungszeugnisse
- Einkommensnachweise / Gehaltsbescheinigungen
- Lebensläufe
- Foto der Bewerber_in
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Annahme als Kind (Adoptionsgesetz)
- Bürgerliches Gesetzbuch
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr