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Hauptamtliche Bürgermeister ab 1999

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Straßenbaubeiträge

Beschreibung

Straßenbaubeiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für Maßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Mögliche beitragspflichtige Maßnahmen sind die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsanlagen. Die Höhe der Beiträge richtet sich, vereinfacht ausgedrückt, nach der baulichen und/oder gewerblichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr