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Hauptamtliche Bürgermeister ab 1999

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Abbruchgenehmigung

Beschreibung

Für den Abbruch oder Beseitigung baulicher Anlagen ist eine Genehmigung vorgeschrieben.

Eine Baugenehmigung bei Abbruch / Beseitigung von Gebäuden bis zu 300 umbauten Raum ist nicht notwendig ( § 65 Abs. 3 Nr. 2 BauO NW).

Gebühren

werden durch die Genehmigungsbehörde - Kreisverwaltung Höxter - je nach Aufwand erhoben.

Benötigte Unterlagen

  • Abbruchantrag
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Lageplan

Rechtsgrundlagen

§63 BauOBauO NRWNRW

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr