Sprungziele
Inhalt

Mitteilungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Anträge:

Ausgabe und Annahme von Anträgen zur Feststellung einer Behinderung.

Verlängerung von „alten“ Schwerbehindertenausweisen (Papierform):

Das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muss noch frei sein. Ist dieses nicht der Fall, oder soll der der neue Ausweis im Scheckkartenformat verlängert werden, muss der Antrag zur Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises an den Kreis Höxter weitergeleitet werden. Hierfür wird ein Passfoto benötigt.

Verlängerung der neuen Schwerbehindertenausweise (Plastikkarte):

Der der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nur durch Neuausstellung verlängert werden. Hierzu wird ein neues Foto benötigt, es sei denn es wurde bereits ein Lichtbild beim Kreis Höxter gespeichert. Der Antrag wird an den Kreis Höxter weitergeleitet, dort wird die Neuausstellung bearbeitet und auch die Dauer der Gültigkeit festgelegt.

 

Gebühren

gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

Bei Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird ein Lichtbild benötigt.

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.