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Personalausweis

Beschreibung

Beantragung:

Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis

Um einen Personalausweis selber zu beantragen, müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn der Personalausweis früher ausgestellt werden soll, müssen die Personensorgeberechtigten mit dem Kind den Antrag persönlich stellen. Sollte nur ein Elternteil vorsprechen, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Besteht eine Betreuung, ist die Bestallungsurkunde vorzulegen.

Die Gebühr ist bei Beantragung des Personalausweises zu entrichten.

Der Antrag für die Neuausstellung muss persönlich und eigenhändig im Bürgerbüro unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis:

Wenn ein Personalausweis sofort benötigt wird und dies glaubhaft darlegt werden kann, erhalten sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen sie den "normalen" Personalausweis beantragen. Sie benötigen also alle angegebenen Unterlagen. Der vorläufige Personalausweis (höchstens 3 Monate gültig) wird in der Regel sofort ausgestellt. Dieser ist bei der Abholung des neuen Ausweises abzugeben.

Gültigkeit:

Bundespersonalausweis:

  • bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,
  • nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, Verlängerungen sind nicht möglich.

Verlust oder Diebstahl des Personalausweises:

Haben sie ihren Personalausweis verloren oder ist er ihnen gestohlen worden, teilen sie dieses bitte umgehend dem Bürgerbüro Steinheim mit. Neue Personalausweise sollten zusätzlich sofort gesperrt werden. Dies kann direkt im Bürgerbüro veranlasst werden oder sie können den Sperrnotruf unter 0180-1 33 33 33 unter Nennung ihres persönlichen Sperrkennwortes anrufen. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen sie bitte Reisepass, Führerschein, Familienbuch-, Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Abholung:

Den neuen Personalausweis müssen sie persönlich abholen, der alte Bundespersonalausweis bzw. Kinderausweis ist vorzulegen.

Gebühren

Bundespersonalausweis:
  • für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)        = 22,80
  • für Personen über 24 Jahren (10 Jahre gültig)       = 37,00
Vorläufiger Personalausweis:                                            = 10,00

Benötigte Unterlagen

Als Identifikationsnachweis:

  • Geburtsurkunde oder
  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Reisepass oder
  • Kinderausweis / Kinderpass


Für den Antrag werden benötigt:

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Weitere Informationen

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.