An-, Um- und Abmeldung
Beschreibung
Wer eine neue Wohnung bezieht, hat diesen Wechsel, egal ob er in Steinheim neu zuzieht oder innerhalb Steinheims umzieht, beim Bürgerbüro (früher Einwohnermeldeamt) anzuzeigen.
Der Wegzug ist zu melden, wenn jemand ins Ausland verzieht.
Hierzu gehören An- und Ummeldungen oder auch Abmeldungen (nur wer ins Ausland verzieht).
Ab dem 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung zwingend vozulegen.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch:
vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.
Donnerstag:
von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.