Ablösung von Einstellplätzen
Beschreibung
Festsetzung eines Geldbetrages bei der Ablösung von Stellplätzen.
Falls die geforderten Stellplätze nach Bau-Ordnung nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, kann die Stellplatz-Pflicht bei der Stadt abgelöst werden.
Falls die geforderten Stellplätze nach Bau-Ordnung nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, kann die Stellplatz-Pflicht bei der Stadt abgelöst werden.
Gebühren
werden vom Fachbereich Planen + Bauen je nach Aufwand anhand der unten genannten Satzung der Stadt Steinheim festgelegt.
Benötigte Unterlagen
formloser schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlagen
- § 51 (5) BauO NW
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr