Wahlen
Beschreibung
Für die Durchführung folgender Wahlen besteht die örtliche Zuständigkeit:
Das Wahlbüro / Wahlamt ist die zuständige Stelle
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kreistagswahl
- Landratswahl
- Gemeinderatswahl
- Bürgermeisterwahl
Das Wahlbüro / Wahlamt ist die zuständige Stelle
- für die Parteien und sonstigen Bewerber/innen im Wahlvorschlagsverfahren für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sowie
- für alle Bürger/innen bei allgemeinen Fragen zu den Wahlen
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr