Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
Beschreibung
Wehr- und Zivildienstpflichtige und deren Angehörige können Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten.
Aufgabe des USG ist es, den Wehr- und Zivildienstleistenden während ihrer Dienstzeit keinen unzumutbaren wirtschaftlichen Schaden zukommen zu lassen.
Aufgabe des USG ist es, den Wehr- und Zivildienstleistenden während ihrer Dienstzeit keinen unzumutbaren wirtschaftlichen Schaden zukommen zu lassen.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Einberufungsbescheid
- Versicherungsnachweise
- Mietvertrag / Mietbescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde der Kinder
Rechtsgrundlagen
Unterhaltssicherungsgesetz