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Bauhof

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Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige

Beschreibung

Wehr- und Zivildienstpflichtige und deren Angehörige können Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten.
Aufgabe des USG ist es, den Wehr- und Zivildienstleistenden während ihrer Dienstzeit keinen unzumutbaren wirtschaftlichen Schaden zukommen zu lassen.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

  • Einberufungsbescheid
  • Versicherungsnachweise
  • Mietvertrag / Mietbescheinigung
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder

Rechtsgrundlagen

Unterhaltssicherungsgesetz