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Bauhof

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Rentenanträge

Beschreibung

  • Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (Ein Antrag auf Altersrente sollte ca. 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden)
  • Kontenklärungen und Überprüfungen von Versicherungsverläufen sowie allgemeine Auskünfte
  • Aufname und Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Versorgungsausgleichsverfahren
  • Aufnahme von KVdR-Meldung und Weiterleitung an die zuständigen Krankenkassen
  • Aufnahme von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Anträge auf Feststellung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

Rentenanträge werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.

Gebühren

Vorgelegte Originalunterlagen werden für Rentenzwecke im Versicherungsamt gebührenfrei beglaubigt

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunde eines Kindes bzw. Familienstammbuch
  • Steueridentifikationsnummer
  • ggfs. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis
  • ggfs. Bescheid über anerkannte Schwerbehinderung oder sofern ein Antrag gestellt ist Eingangsbestätigung der zuständigen Stelle
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen)
  • sämtliche aktuelle Versicherungsunterlagen, z.B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggfs. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweise über nichtgespeicherte Versicherungszeiten (Original-Versicherungskarten, Sozialversicherungsnachweise, etc.)
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
  • Nachweise über Ausbildungszeiten (z.B. Ausbildungsvertrag, Abschlusszeugnis Berufsschule, Prüfungszeugnis)
  • bei Bezug andere Leistungen (z.B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Zusatzrente, Wohngeld)
  • Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe: Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis ab 01.01.1984 (Stichtag) bis zur Rentenantragsstellung
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • bei Bezug von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Krankengeld usw.) Vorlage der Leistungsbescheide
  • bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages Kopie des Arbeitsvertrages über die Altersteilzeit

    Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

    • Sterbeurkunde
    • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
    • Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
    • eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
    • Angaben über Einkünfte des Hinterbliebenen wegen Einkommensanrechnung
    • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n
    • Angabe bei Waisen über 18 Jahre: Nachweis über eigene Einkünfte oder Nachweise über Schul- oder Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag)

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch, 6. Buch (SGB VI)

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr