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Bauhof

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Ablösung von Einstellplätzen

Beschreibung

Festsetzung eines Geldbetrages bei der Ablösung von Stellplätzen.

Falls die geforderten Stellplätze nach Bau-Ordnung nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, kann die Stellplatz-Pflicht bei der Stadt abgelöst werden.

Gebühren

werden vom Fachbereich Planen + Bauen je nach Aufwand anhand der unten genannten Satzung der Stadt Steinheim festgelegt.

Benötigte Unterlagen

formloser schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr