Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumgesetz
Beschreibung
Das Miteigentum an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird.
Ein Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Zwei Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.
Die Abteilung von zwei oder mehreren Wohnungen in einem Gebäude aus eigentumsrechtlichen Gründen wird vom Kreisbauamt Höxter, als zuständige Behörde, auf Antrag bescheinigt.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Bestandszeichnungen
- Baupläne
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1
§ 7 Abs. 4 Nr. 2
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr