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Bauhof der Stadt Steinheim

Der Bauhof der Stadt Steinheim ist dem Fachbereich Planen und Bauen untergeordnet und für die Ausführung folgender Produkte verantwortlich:
  •  Baumpflegearbeiten und Pflanzarbeiten
  •  Bauunterhaltungsarbeiten
  •  Friedhofspflege und technische Durchführung der  Bestattungen
  •  Gewässerunterhaltungsarbeiten, Hochwasserschutz
  •  Grünflächenpflege
  •  Kinderspielplätze – Prüfung, Pflege und Unterhaltung
  •  Müllbeseitigung (Revierreinigung) in den Anlagen, a.  Friedhöfen u. Kinderspielplätzen
  •  Rattenbekämpfung im Kanalnetz
  •  Stadtreinigung
  •  Straßenunterhaltungsarbeiten
  •  Städt. Verkehrsflächen
  •  Verkehrsbeschilderung (Neubau und Unterhaltung)
  •  Winterdienst
Auf einer Wiese des Ehrenfriedhofes wachsen im Frühjahr Blausterne zwischen den alten Gedenksteinen..
Blausterne (Scilla) auf dem Ehrenfriedhof

Wenn das Frühjahr beginnt stehen vermehrt die gärtnerischen Tätigkeiten im Vordergrund.

Bepflanzungen, Mähen von Straßenbegleitgrün, Sportplätzen, Spielplätzen und städtischen Anlagen, wie zum Beispiel der Ehrenfriedhof siehe Foto, gehören genauso zu den Unterhaltungsarbeiten wie der Gehölzschnitt, Pflege der städtischen Bäume und die Baumkontrolle zur Vermeidung von Gefahren durch herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume.

Zu beachten ist dabei:

In § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz ist bundesweit festgelegt, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September nicht geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.
Bei Bäumen ist zu beachten, dass kein Vogel sich diesen als Nistplatz ausgesucht hat, denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Pflegeschnitte sind hingegen erlaubt, das heißt das der Zuwachs seit dem letzten Rückschnitt entfernt werden darf, solange keine Tiere hierbei gestört werden.

Auch der Bauhof hält sich an diese Verbote und beachtet das Bundesnaturschutzgesetz.

Hausanschrift:
Bauhof
Rolfzener Str.2
32839 Steinheim

Postanschrift:
Postfach 1363
32835 Steinheim


Öffnungszeiten:
Montags bis Donnerstags: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 7:00 bis 13:15 Uhr

Unsere Mitarbeiter im Bauhof sind häufig im Außendienst und daher telefonisch nicht immer zu erreichen. Wir bitten um Verständnis.

Bei Anregungen und Wünschen sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter, die in den Ortschaften und in der Kernstadt unterwegs sind, an.