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Verfügungsfonds

Über den Verfügungsfond können öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Aktivierung der Bürgerschaft und Belebung der Innenstadt finanziell gefördert werden. Ziel des Verfügungsfonds ist es, die Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsfunktion der Steinheimer Innenstadt zu stärken. Der Verfügungsfond setzt sich aus öffentlichen und privaten Finanzmitteln zusammen.
Bei der Stärkung der Steinheimer Innenstadt können Sie sich auf diesem Wege aktiv einbringen. Jeder kann einen Antrag auf Förderung stellen.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Folgende Maßnahmen werden u. a. bezuschusst:

  • Stadtfeste
  • Mitmachaktionen
  • Workshops
  • Wettbewerbe
  • Imagekampagnen
  • Kunstausstellungen
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes, wie z. B. Kunstobjekte
  • Sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivierung des Stadtumbau- und Sanierungsgebietes beitragen

Wie wird gefördert?

Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 2.000 Euro.

Die Förderung erfolgt als verlorener Zuschuss:

  • 70% Bund- und Landesmittel
  • 15 % Eigenanteil der Stadt Steinheim und
  • 15 % Eigenanteil des Antragstellers

Gefördert werden Investitions- und Sachkosten, Honorarkosten bis zu einer Höchstgrenze von 18,- Euro/Std. (zzgl. USt).

Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

Antragsberechtigt sind:

  • einzelne Personen
  • Unternehmen
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Gemeinnützige Träger
  • öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Die geplante Maßnahme muss im Sanierungsgebiet stattfinden. Mit der Durchführung der geplanten Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.

Der Zuschuss beträgt 200,00 Euro.

Sämtliche Maßnahmen sind mit der Stadt Steinheim abzustimmen.

Bei der Durchführung der Maßnahmen sind die im Förderbescheid genannten Auflagen sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Antragsstellung

Anträge müssen schriftlich an die Stadt Steinheim gerichtet werden.

Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, z. B. Angebote, beizufügen. Den Antrag finden Sie hier>>