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Energetische Stadtsanierung

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Geburtsurkunde

Beschreibung

Eine Geburtsurkunde kann nur vom Standesamt des Geburtortes ausgestellt werden.
Ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)
- Abschrift aus dem Geburtsregister

War Ihre Geburt im Ausland und sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r, können Sie die Geburt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes nachregistrieren lassen.
Welche Urkunden dazu vorgelegt werden müssen, welche Gebühren anfallen etc., erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten.

Hier geht es zur digitalen Urkundenanforderung>>

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro,
jede weitere (gleiche) Urkunde bei gleicher Beantragung 5,00 Euro
Wenn die Urkunde für Rentenzwecke bestimmt ist, ist sie kostenlos
(ein entsprechender Nachweis ist erforderlich)

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, evtl. Vollmacht

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr