Geburtsurkunde
Beschreibung
Eine Geburtsurkunde kann nur vom Standesamt des Geburtortes ausgestellt werden.
Ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)
- Abschrift aus dem Geburtsregister
War Ihre Geburt im Ausland und sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r, können Sie die Geburt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes nachregistrieren lassen.
Welche Urkunden dazu vorgelegt werden müssen, welche Gebühren anfallen etc., erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten.
Gebühren
jede weitere (gleiche) Urkunde bei gleicher Beantragung 5,00 Euro
Wenn die Urkunde für Rentenzwecke bestimmt ist, ist sie kostenlos
(ein entsprechender Nachweis ist erforderlich)
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsverordnung (PStV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr