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Hilfe bei Krankheit und Pflege

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Fundbüro

Beschreibung

Im Fundbüro werden abgegebene Fundgegenstände bis zu einem halben Jahr verwahrt.

Eine Übersicht der abgegebenen Fundsachen können Sie hier einsehen>>

Gebühren

Die Herausgabe der Fundsache an den Eigentümer ist grundsätzlich gebührenfrei.

Der Finder kann aber aus privatrechtlichen Ansprüchen einen Finderlohn verlangen.

Sollte der Fundgegenstand innerhalb der 6 Monate nicht abgeholt werden, so kann der Finder gegen Zahlung einer Gebühr die Herausgabe der Fundsache verlangen:

bei einem Wert von   26 € bis 150 €= 5 €
bei einem Wert von 151 € bis 500 €= 10 €
bei einem Wert von über 500 € = 15 €
je weitere angefangene 500 € = 15 €

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.