Verwertung pflanzlicher Abfälle
Beschreibung
Durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Höxter zum 01.07.2022 ist die Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt durch Verbrennen nicht mehr erlaubt.
Dies gilt auch für Feuerschalen und Feuerkörbe. Hier dürfen nur zulässige Brennmaterialien, vergleichbar dem Betrieb von offenen Kaminen, wie z.B. naturbelassenes stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, genutzt werden.
Nur in begründeten Einzelfällen, wenn nachweislich eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann das Ordnungsamt eine Ausnahme zulassen.
Baum- und Strauchschnitt sind zum Verbrennen zu schade. Diese organischen Pflanzenmaterialien führen wertvolle Nährstoffe im Gepäck, deren Wiederverwertung als Komposterde im Garten das Pflanzenwachstum fördern oder als Mulch in Beeten oder auf Wegen nützlich sind.
Zum Schutz unserer Umwelt muss der Grundsatz „Verwerten geht vor Beseitigen“ daher beachtet werden.
Aber wo kann ich verwerten oder verwerten lassen?
- Eigenkompostierung
- Entsorgung über die Bio- bzw. Bio-Saisontonne
- Abfallentsorgungsanlage des Kreises in Beverungen-Wehrden
- Kompostwerk in Nieheim-Oeynhausen
- Beforth Entsorgungs-GmbH in Steinheim
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr