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Haussammlung

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Reitkennzeichen

Beschreibung

Jedes Pferd, das in Wald und Flur auf öffentlichen und privaten Wegen geritten wird, muss ein Reitkennzeichen tragen. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln und einer jährlich zu erneuernden Plakette.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO LG NRW)