Sprungziele
Inhalt

Haussammlung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Personalausweis

Beschreibung

Beantragung:
Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis
Um einen Personalausweis selber zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn der Personalausweis früher ausgestellt werden soll, müssen die Personensorgeberechtigten mit dem Kind den Antrag persönlich stellen. Sollte nur ein Elternteil vorsprechen, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestallungsurkunde.
Die Gebühr ist bei Beantragung des Personalausweises zu entrichten.

Vorläufiger Personalausweis:
Wenn Sie einen Personalausweis sofort benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen. Sie benötigen also alle angegebenen Unterlagen. Der vorläufige Personalausweis (höchstens 3 Monate gültig) wird in der Regel sofort ausgestellt. Dieser ist abzugeben, wenn Sie den neuen Ausweis abholen.
Gültigkeit: (Bundespersonalausweis)
  • bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,
  • nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre, Verlängerungen sind nicht möglich.
Der Antrag für die Neuausstellung wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgedruckt und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Verlust oder Diebstahl des Personalausweises: Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Bürgerbüro mit. Neue Personalausweise sollten zusätzlich sofort gesperrt werden. Dies können Sie direkt im Bürgerbüro veranlassen oder rufen Sie den Sperrnotruf unter 0180-1 33 33 33 an und nennen Sie Ihr Sperrkennwort. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen Sie bitte Ihren Reisepass, Führerschein, Ihr Familienbuch-, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Abholung:
Den neuen Personalausweis müssen Sie persönlich abholen, der alte Bundespersonalausweis bzw. Kinderausweis ist vorzulegen.

Gebühren

Bundespersonalausweis:
  • für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)        = 22,80
  • für Personen über 24 Jahren (10 Jahre gültig)       = 37,00
Vorläufiger Personalausweis:                                            = 10,00

Benötigte Unterlagen

Als Identifikationsnachweis:

  • Geburtsurkunde oder
  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Reisepass oder
  • Kinderausweis / Kinderpass


Für den Antrag werden benötigt:

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Weitere Informationen

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montags:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Dienstags:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:  07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr