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Haussammlung

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Ortsrechtssammlung

Beschreibung

Die Kommunen regeln ihre Angelegenheiten durch Satzungen. Für den Erlass oder die Änderung einer Satzung bedarf es eines Ratsbeschlusses. Die Entwürfe der Satzungen oder Satzungsänderungen werden von den jeweiligen Fachbereichen vorbereitet und dem Rat vorgelegt.

Die Pflege der Ortsrechtssammlung obliegt dem Fachbereich Zentrale Dienste.

Das Ortsrecht können Sie hier einsehen>>

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

§§ 7 und 41 Abs. 1 Bst. f) der Gemeindeordnung NW

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr