Hausnummern
Beschreibung
Es sind an Gebäuden entsprechende Hausnummernschilder anzubringen, damit z.B. bei der Postverteilung bzw. auch bei der Koordination von Rettungsdiensten und Feuerwehren keine Irritationen entstehen.
Daneben haben korrekte und aktuelle Straßenbezeichnungen durch die große Verbreitung von Navigationsgeräten enorm an Bedeutung gewonnen.
Grundsätzlich wird bei Neubauten von amtswegen eine erstmalige Hausnummer vergeben.
Sollten nachträglich zusätzliche Hausnummern benötigt werden, können diese formlos beantragt werden (z.B. nach Um- oder Anbauten).
Eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt ist ohne vorherige Vergabe der Hausnummer nicht möglich.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
§ 12 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Steinheim
§ 126 Abs. 3 BauGB
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr