Sprungziele
Inhalt

Der heilige Rochus

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Unterhaltsvorschussleistungen

Beschreibung

Wenn ein Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil bekommt, hat es unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es

  • in der Bundesrepublik Deutschland lebt,
  • noch keine 12 Jahre alt ist,
  • bei einem Elternteil lebt, der
  1. ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
  2. von seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner nach dem LPartG dauernd getrennt lebt oder
  3. dessen Ehegatte wegen Krankheit, Behinderung oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt ( z.B. Krankenhaus, JVA) untergebracht ist.
  • nicht oder nicht regelmäßig
  1. Unterhalt/Unterhaltsersatzleistungen vom anderen Elternteil,
  2. bei Tod des Eltern-/Stiefelternteils Waisenbezüge/Schadensersatzleistungen

in Höhe von monatlich 133 Euro / 180 Euro erhält.

 

Gebühren

Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde 
  • Nachweise über Unterhaltsbemühungen
  • Abstammungsurkunde

Rechtsgrundlagen

UVG, SGB