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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumgesetz

Beschreibung

Das Miteigentum an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer  das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird.

Ein Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.  Zwei Garagenstellplätze gelten als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind.

Die Abteilung von zwei oder mehreren Wohnungen in einem Gebäude aus eigentumsrechtlichen Gründen wird vom Kreisbauamt Höxter, als zuständige Behörde, auf Antrag bescheinigt.

Gebühren

für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden vom Kreis Höxter je nach Aufwand erhoben.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Bestandszeichnungen
  • Baupläne

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumgesetz

§ 3 Abs. 1

§ 7 Abs. 4 Nr. 2

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr