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Wahlen

Beschreibung

Für die Durchführung folgender Wahlen besteht die örtliche Zuständigkeit:
  • Europawahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kreistagswahl
  • Landratswahl

Die wesentlichen Aufgaben dabei sind: 

  • Bekanntmachungen zur Wahl und dem Wählerverzeichnis
  • das Erstellen des Wählerverzeichnisses
  • die Einrichtung von Wahllokalen
  • die Anwerbung, Unterrichtung und Verpflichtung der Wahlvorstände
  • Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

Bei Wahlen zum Stadtrat und zum /zur Bürgermeister*in obliegt die vollständige Organisation und Durchführung der Stadt Steinheim.

Die Stadt Steinheim ist bei diesen Wahlen zusätzlich zuständig für:

  • Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
  • Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge
  • Erstellen der Stimmzettel
  • Prüfung von Beschwerden über die Wahl
  • Feststellung des amtlichen Endergebnisses

Die Ergebnisse der letzten Wahlen finden Sie hier>>

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Europawahlgesetz / Europawahlordnung

Bundeswahlgesetz / Bundeswahlordnung

Landswahlgesetz /Landeswahlordnung

Kommunalwahlgesetz / Kommunalwahlordnung

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr