Wahlen
Beschreibung
Für die Durchführung folgender Wahlen besteht die örtliche Zuständigkeit:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kreistagswahl
- Landratswahl
Die wesentlichen Aufgaben dabei sind:
- Bekanntmachungen zur Wahl und dem Wählerverzeichnis
- das Erstellen des Wählerverzeichnisses
- die Einrichtung von Wahllokalen
- die Anwerbung, Unterrichtung und Verpflichtung der Wahlvorstände
- Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses
Bei Wahlen zum Stadtrat und zum /zur Bürgermeister*in obliegt die vollständige Organisation und Durchführung der Stadt Steinheim.
Die Stadt Steinheim ist bei diesen Wahlen zusätzlich zuständig für:
- Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
- Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge
- Erstellen der Stimmzettel
- Prüfung von Beschwerden über die Wahl
- Feststellung des amtlichen Endergebnisses
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Europawahlgesetz / Europawahlordnung
Bundeswahlgesetz / Bundeswahlordnung
Landswahlgesetz /Landeswahlordnung
Kommunalwahlgesetz / Kommunalwahlordnung
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr