Sterbefallbeurkundung
Beschreibung
Die Beurkundung eines Sterbefalles
Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, nach deren Ermittlungen wird die Freigabe für die Bestattung durch die Staatsanwaltschaft erteilt.
Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, nach deren Ermittlungen wird die Freigabe für die Bestattung durch die Staatsanwaltschaft erteilt.
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Urkunden für Renten- und Krankenversicherung sowie für das Friedhofsamt zwecks Bestattung ist ebenfalls gebührenfrei.
Für weitere Urkunden gilt:
Die Ausstellung von Urkunden für Renten- und Krankenversicherung sowie für das Friedhofsamt zwecks Bestattung ist ebenfalls gebührenfrei.
Für weitere Urkunden gilt:
- eine Urkunde 10 € jede weitere Urkunde 5 €
Benötigte Unterlagen
Folgende Urkunden sind erforderlich:
- eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
- Personalausweis oder Reisepass
- ev. Meldebescheinigung
- bei Ledigen: die Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass.
- bei Verheirateten: die Heiratsurkunde, bzw. Eheurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch/Eheregister (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggf. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat.
- bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch/Eheregister (siehe Familienstammbuch) ggf. mit Übersetzung (s.o.), die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten.
- bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde, bzw. Eheurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o.) und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.
Die gewünschten Urkunden werden dem Bestatter ausgehändigt, der gleichzeitig die Beerdigungserlaubnis oder - falls erforderlich - einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland erhält.
Hier geht es zur digitalen Urkundenanforderung>>Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV)
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr