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Spendenbescheinigungen

Beschreibung

Die Stadt Steinheim ist wie alle Komunen als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die steuerbegünstigt ist.

Erhält die Stadt eine Zuwendung zur Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks, stellt diese für den Zuwendungsgeber eine steuerlich absetzbare Spende dar, für die er eine Spendenbescheinigung von der Stadt erhält.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

§ 105 EStG

Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStG

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr