Reisegewerbekarte
Beschreibung
Der Antragstellter muss zuverlässig sein, d.h. nicht vorbestraft oder ungeregelte Einkommensverhältnisse
Ausländer aus nicht EG - Staaten benötigen außerdem:
- Aufenthaltsberechtigung bzw. Erlaubnis ohne Auflagen
- Arbeitserlaubnis bei unselbständiger Gewerbeausübung
- gelegentlich bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet
- selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt; das gleiche gilt für die im Erzeugerbetrieb beschäftigten Personen;
- Blindenwaren verkauft
- Milch- und Milcherzeugnisse verkauft
- Versicherungs- oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt
- Bewachungs-, Versteigerer- oder Maklergewerbe ausübt
- Bankgeschäfte ausübt
- Handel mit Obst und Gemüse
- Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen Orten feilbietet
Gebühren
50 € bis 500 €
Benötigte Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiges Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Lichtbild
- bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis und ggf. Arbeitserlaubnis
- Formular "Auskunft in Steuersachen" vom Finanzamt
Rechtsgrundlagen
§ 55 ff GewO
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr