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Geburtsbeurkundung

Beschreibung

Jede Geburt ist bei dem Standesamt des Geburtsortes anzumelden.

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, übernimmt die Einrichtung die Anzeige der Geburt beim Standesamt. Sie müssen allerdings die notwendigen Unterlagen bereitstellen.
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, stellt Ihnen die anwesende Hebamme oder der anwesende Arzt eine Geburtsbescheinigung aus, mit der Sie zu dem Standesamt gehen müssen, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.

Die Beantwortung der Fragen "Welchen Geburtsnamen bekommt mein Kind?" und "Welchen Vornamen kann ich für mein Kind wählen?" hängt von vielen Kriterien ab und kann nicht unbedingt in zwei Sätzen beantwortet werden. Eine (fern-) mündliche Anfrage beim Standesamt ist daher ratsam.

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde  beträgt 10 €

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für die Beurkundung benötigen hängt davon ab, ob....
  • Sie miteinander verheiratet sind oder
  • Sie nicht miteinander verheiratet sind
  • ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Sie Spätaussiedler sind

Notwendige Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:
  • wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, benötigen sie eine Eheurkunde oder eine Abschrift vom Eheregister.
  • wenn sie vor dem 03.10.1990 in der damaligen DDR geheiratet haben, benötigen sie eine Heiratsurkunde
  • wenn sie im Ausland geheiratet haben, benötigen sie eine Heiratsurkunde und eine deutsche Übersetzung oder eine internationale Heiratsurkunde
  • Haben sie keine Abschrift vom Familienbuch oder vom Eheregister benötigen sie zusätzlich Ihre Geburtsurkunden.

Notwendige Unterlagen, die nicht miteinander verheiratete Eltern deutscher Staatsangehörigkeit vorlegen müssen:
  • Geburtsurkunde/n
  • wenn sie geschieden oder verwitwet sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder dem Eheregister der letzten Ehe
  • falls bereits eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet wurde, ist diese mit vorzulegen
  • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese ebenfalls vorzulegen

Sonderfälle:
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten beeinflussen z.B. die Namenswahl für Ihr Kind
  • In Urkunden von Spätaussiedlern sind die Namen manchmal nicht richtig geschrieben


Falls einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, setzen Sie sich bitte mit dem Geburtsstandesamt in Verbindung.

Hier kommen Sie zur digitalen Urkundenbestellung>>

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr