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Reisepass

Beschreibung

Der Antrag für die Neuausstellung ist von ihnen persönlich und eigenhändig im Bürgerbüro zu unterschrieben. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich. Wenn sie noch keine 18 Jahre alt sein, müssen die Personensorgeberechtigten mit ihnen den Antrag persönlich stellen. Sollte nur ein Elternteil vorsprechen, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses:

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen sie bitte Personalausweis, Familienbuch-, Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Gültigkeit:

  • bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,
  • nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich.

Gebühren

Für Personen über 24 Jahren: 70,00 Euro
Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Zusatzkosten:

Expressverfahren innerhalb von 72 Stunden bei einer Bestellung bis 12 Uhr Mittags    32,00 € Aufschlag
Erweiterung auf 48 Seiten                                                                                               22,00 € Aufschlag

Benötigte Unterlagen

Als Identifikationsnachweis:

  • Geburtsurkunde oder
  • Personalausweis oder
  • alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Kinderausweis/Kinderpass

Für den Antrag werden benötigt:

Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.