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Kriegsopferfürsorge

Beschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und seinen Nebengesezten geregelt ist.

Je nach indivudueller Situation der odes des Leistungsberechtigten können folgende verschiedene Leistungsformen in Anspruch genommen werden:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Eingliederungshilfe / Hilfen in besonderen Lebenslagen

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

BVG