Briefwahl
Beschreibung
Wer am Wahltag verhindert ist, ins Wakllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Hierzu wird ein Wahlschein benötigt.
Ihnen wird nach Beantragung des Wahlscheines der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Gebühren
Die Kosten für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen aus dem Ausland muss man selber tragen.
Benötigte Unterlagen
Der Wahlschein kann schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Der Wahlscheinantrag wird Ihnen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 5 Europawahlgesetz
§ 36 Bundeswahlgesetz
§ 3 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW
§ 9 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz NRW
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch:
vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.
Donnerstag:
von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.
Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.