Bürgerbeteiligungen in der Bauleitplanung
Beschreibung
Im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt Steinheim werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt am Verfahren beteiligt.
Entweder durch Bekanntgabe im Amtsblatt bzw. durch Einladung zu Bürgerversammlungen über die Presse, werden erste Informationen zu bestimmten Vorhaben im Bauleitplanverfahren, öffentlich bekannt gemacht.
Es besteht dann die Möglichkeit eigene Anregungen und Belange vorzubringen, die dann ggf. in die weitere Planung mit einfließen können.
Entweder durch Bekanntgabe im Amtsblatt bzw. durch Einladung zu Bürgerversammlungen über die Presse, werden erste Informationen zu bestimmten Vorhaben im Bauleitplanverfahren, öffentlich bekannt gemacht.
Es besteht dann die Möglichkeit eigene Anregungen und Belange vorzubringen, die dann ggf. in die weitere Planung mit einfließen können.
Benötigte Unterlagen
Anregungen können bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Planen + Bauen vorgebracht werden.
Rechtsgrundlagen
§ 3 Baugesetzbuch
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr