Sprungziele
Inhalt

Veranstaltungskalender

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Abmeldung aus dem Einwohnermelderegister

Beschreibung

Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland).

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Dienstags von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitags 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.