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Lärmbelästigung

Beschreibung

Entgegennahme von Beschwerden über Lärmbelästigungen (z.B. Hundgebell, laute Musik während der Nachtstunden)

Der Sachbearbeiter führt aufgrund der eingehenden Beschwerde Ermittlungen sowie ggf. ordnungsbehördliche Maßnahmen durch, belehrt den Verursacher über sein Fehlverhalten und ahndet bei nachhaltigen Störungen festgestellte Ordnungswidrigkeiten. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

schriftliche Eingabe

Rechtsgrundlagen

LImschG und Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Steinheim

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr