Rentenanträge
Beschreibung
- Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (Ein Antrag auf Altersrente sollte ca. 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden)
- Kontenklärungen und Überprüfungen von Versicherungsverläufen sowie allgemeine Auskünfte
- Aufname und Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Versorgungsausgleichsverfahren
- Aufnahme von KVdR-Meldung und Weiterleitung an die zuständigen Krankenkassen
- Aufnahme von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Anträge auf Feststellung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
Rentenanträge werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Gebühren
Vorgelegte Originalunterlagen werden für Rentenzwecke im Versicherungsamt gebührenfrei beglaubigt
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunde eines Kindes bzw. Familienstammbuch
- Steueridentifikationsnummer
- ggfs. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis
- ggfs. Bescheid über anerkannte Schwerbehinderung oder sofern ein Antrag gestellt ist Eingangsbestätigung der zuständigen Stelle
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen)
- sämtliche aktuelle Versicherungsunterlagen, z.B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggfs. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweise über nichtgespeicherte Versicherungszeiten (Original-Versicherungskarten, Sozialversicherungsnachweise, etc.)
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Ausbildungszeiten (z.B. Ausbildungsvertrag, Abschlusszeugnis Berufsschule, Prüfungszeugnis)
- bei Bezug andere Leistungen (z.B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Zusatzrente, Wohngeld)
- Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe: Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis ab 01.01.1984 (Stichtag) bis zur Rentenantragsstellung
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- bei Bezug von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Krankengeld usw.) Vorlage der Leistungsbescheide
- bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages Kopie des Arbeitsvertrages über die Altersteilzeit
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Angaben über Einkünfte des Hinterbliebenen wegen Einkommensanrechnung
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n
- Angabe bei Waisen über 18 Jahre: Nachweis über eigene Einkünfte oder Nachweise über Schul- oder Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag)
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch, 6. Buch (SGB VI)
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr