Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beschreibung
Die Grundsicherung soll dazu beitragen, dass erwerbsfähige Menschen ihren Lebensunterhalt sicher stellen können, soweit sie diesen nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können.
Sie soll erwerbsfähige Menschen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätgikeit unterstützen.
Die Grundsicherung setzt sich aus den Regelbedarfen, Leistungen für Unterkunft und Heizung, einmalige Bedarfe und evtl. Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen zusammen.Gebühren
Kostenfreiheit gemäß § 64 SGB X
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
SGB II