Personenstandsurkunden
Beschreibung
Eine Geburtsurkunde kann nur vom Standesamt des Geburtortes ausgestellt werden.
Ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)
- Abschrift aus dem Geburtsregister
Eine Eheurkunde kann grundsätzlich nur vom Standesamt des Eheschließungsort ausgestellt werden.
Ausnahme:
- Ist die Eheschließung im Ausland erfolgt und wurde sie nach dem 01.01.2009 bei einem deutschen Standesamt nachregistriert, erhalten Sie die Urkunde bei diesem Standesamt
- Wurde ein Familienbuch auf Antrag angelegt, verbleibt dieses bei dem Standesamt wo es am 24.02.2007 geführt wurde bzw. nach dem 24.02.2007 angelegt wurde
Ausgestellt werden:
- Eheurkunde
- internationale Heiratsurkunde (mehrsprachig)
- Abschrift oder beglaubigte Kopie aus dem Eheregister
- beglaubigte Kopie des Familienbuches
Eine Sterbeurkunde kann nur vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt werden.
Ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde
- internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)
- Abschrift aus dem Sterbeeintrag
Beglaubigungung von Urkunden
Kopien von deutschen Personenstandsurkunden können grundsätzlich nicht beglaubigt werden (Ausnahme: wenn diese Urkunde in den ehemaligen deutschen Ostgebieten ausgestellt wurden)
Hinweis:
Personenstandsereignise (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) die im Ausland erfolgt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Betroffene/r ist deutsche/r Staatsangehörige/r) in Deutschland nachregistriert werden. Informationen erhalten Sie beim Standesamt ihres Wohnsitzes.
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Gebühren
jede weitere (gleiche) Urkundebei gleichzeitiger Beantragung: 5 €
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten des Rathauses
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr